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Schüler*Innen-Rat Tribschen

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1. Zweck des Schüler*innen-Rates

Die Schüler*innen erhalten die Möglichkeit, sich mit demokratischen Mitteln und in Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen, der Schulsozialarbeit und der Schulleitung für die Lösung von Aufgaben und Problemen einzusetzen, die eine Klasse oder das ganze Schulhaus betreffen. Sie tragen zu einer eine positive Entwicklung der Schulgemeinschaft.
Die Schüler*innnen lernen Mitverantwortung und Mitarbeit im Schulalltag.

2. Organe

Die Schüler*innen einer Klasse auf Klassenebene (Klassenrat)
Der Schüler*innen- Rat auf Schulebene (Schülerrat)

3. Zusammensetzung des Schülerrates

Jede Klasse wählt zwei Delegierte und eine Stellvertretung.
Die Amtsdauer kann ein Jahr max. Drei Jahre dauern. Die Wiederwahl nach einem Schuljahr ist also möglich.
Der Schüler*innen-Rat wird durch eine Lehrperson und die Schulsozialarbeit begleitet.
Die Schulleitung nimmt sicher 2x jährlich teil.
Der Schüler*innen-Rat wählt aus den Delegierten der 8. und 9. eine Präsidentin/en.
Der Schüler*innen-Rat wählt aus allen Delegierten ein/e Administrator/in und eine Stellvertretung.

4. Aufgaben

4.1 Auf Klassenebene
Die Klasse bespricht dabei aktuelle Fragen und Probleme, nimmt Kenntnis von den Sitzungen des Schüler*innen-Rates, bringt eigene Ideen und Vorschläge ein, diskutiert und erledigt Aufträge des Schüler*innen-Rates. Diese Besprechungen in der Klasse finden regelmässig im Klassenrat statt.

4.2 Auf Schulebene

4.2.1Organisation
Der Schüler*innen-Rat findet einmal pro Monat (ca 8-10 Sitzungen) während der Schulzeit statt. Alle Delegierten (oder bei Verhinderung die Stellvertretung) nehmen daran teil. Des weiteren können Sitzungen ausserhalb der Lektionen stattfinden. Je nach Projekten können die Delegierten weitere Freistunden beantragen.
Die Sitzungen finden im Aufenthaltsraum der Villa statt.
Die Termine werden anfangs Schuljahr bekanntgegeben.
Ein Protokoll der Sitzung geht an die Delegierten, die SchülerInnen, die Schulleitung, die Lehrpersonen.
Im Schülerrat kann in Arbeitsgruppen gearbeitet werden (Projekte werden aufgeteilt).

4.2.2 Leitung des Schülerrates
Der Schülerrat konstituiert sich selbst.
Er wählt eine/n Präsidentin/en, eine/n Administrator/in und deren Stellvertretung.
Der Präsident lädt die Mitglieder per Mail/Teams Chat ein, er schreibt die Traktandenliste zur Sitzung und leitet diese. Ende Schuljahr verfasst er einen kurzen Jahresbericht.
Der STV führt das Protokoll und ersetzt im Verhinderungsfall den Präsidenten. Sie mailt die Protokolle den entsprechenden Verantwortlichen, archiviert sie und schreibt je nach Bedürfnis Artikel für die Homepage.
Der/die Administrator/in führt die Anwesenheitskontrolle und schreibt bei Bedarf das Protokoll. Er/sie führt die Finanzen.

4.2.3 Begleitung
Der Schülerrat wird durch eine Vertretung der Lehrpersonen begleitet. Die Schulsozialarbeit unterstützt bei Bedarf. Sie stellen sicher, dass die Arbeit des Schüler*innen-Rates innerhalb des von ihm beeinflussbaren Systems stattfindet. Sie diskutieren an Themen mit, sind im Schüler*innen-Rat aber nicht stimmberechtigt.
Lehrpersonen, Schulleitung, Hauswart nehmen je nach Thema und auf Wunsch an Sitzungen teil.

4.2.4 Aufgaben
Der Schüler*innen-Rat behandelt die von den Delegierten eingebrachten Anliegen. Der Rat verfolgt Anliegen, die eine Mehrheit gefunden hat, weiter. Je nach Anliegen wird er selber aktiv oder er bereitet sich vor, das Anliegen mit einer Delegation an einer Teamsitzung, bei der Schulleitung, dem Hauswart zu vertreten.
Die Delegierten gewährleisten den Informationsfluss von und zu ihrer Klasse.
Innerhalb eines abgesteckten Handlungs- und Finanzspielraumes kann der Schülerrat eigenständig handeln. Grössere Projekte müssen fristgemäss budgetiert und von der Schulleitung genehmigt werden.
Der Schüler*innen-Rat hat das Recht bei Anlässen mitzubestimmen und mitzugestalten.
Der Schüler*innen-Rat hat ein Anhörungsrecht bei der Überarbeitung der Schulhausregeln, bei der Schulraumgestaltung.

4.2.5 Anträge
Die Klassen können durch ihre Delegierten Anträge an den Schüler*innen-Rat stellen (eine Woche vor der Sitzung an den Präsidenten).
Der Schüler*innen-Rat hat Antragsrecht an den Sitzungen der Lehrpersonen und bei der Schulleitung.
Der Schüler*innen-Rat ist nach Bedarf und Thema zu einem Traktandum an der Konferenz vertreten.
Der Klassenrat hat Antragsrecht beim Schülerrat.

5. Bestätigung

Die Delegierten erhalten bei regelmässigem Besuch bei einem gemeinsamen Abschluss am Ende des Schuljahres einen Schüler*innen-Ratsdiplom, welches ihre Arbeit belegt und wertschätzt.

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